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Beratungshilfe
Die Beratungshilfe gibt dem Bürger die Möglichkeit, kostenlose Beratungshilfe in rechtlichen Angelegenheiten (lediglich eine Pauschale von 15 € kann geltend gemacht werden) bei einem Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich wird Beratungshilfe gewährt, wenn eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten für eine Beratung selbst aufzubringen.

Prozesskostenhilfe
Wird ein gerichtliches Verfahren notwendig, so kann bei Bürgern mit geringem Einkommen und Vermögen Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. So wird gewährleistet das alle Bürger zu ihrem Recht kommen können, auch wenn sie sich die Anwalts- und Gerichtkosten finanziell nicht leisten können. Bei Prozesskostenhilfe werden die Kosten der Prozessführung ganz oder teilweise vom Staat getragen. Wer den Prozess verliert, muss aber in jedem Fall – auch, wenn ihm Prozesskostenhilfe bewilligt wurde - die Kosten des Gegners bezahlen (Kostenrisiko). Eine Ausnahme besteht nur in Arbeitsrechtsprozessen in erster Instanz. Dort bezahlt generell jeder seine Anwaltskosten allein.

Anders ist es, wenn ein Bürger von einem Anderen verklagt wird. Auch hier besteht der Anspruch auf Prozesskostenhilfe des Beklagten, so dass dieser den eigenen Anwalt nicht bezahlen muss, selbst wenn am Ende der Rechtsstreit verloren wird.

Antragstellung und Formulare
Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei uns. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen und stellen den entsprechenden Antrag bei Gericht.