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Rechtsgebiete



Die fachspezifische Kompetenz und solide Erfahrung unserer Anwälte umfassen folgende Tätigkeitsgebiete:

Familienrecht
Der Begriff Familienrecht umfasst alle in Bezug auf Ehe und Verwandtschaft geltenden Rechtsregeln. Zum Familienrecht gehören z.B. das Eherecht, das Kindschafts- und Verwandtenrecht und die Vormundschaft, die Betreuung und Pflegschaft.

Beratungsschwerpunkt sind insoweit die Trennung und/oder Scheidung vom Ehegatten und die hiermit verbundenen Rechtsfolgen, wie Unterhaltsverpflichtung/-berechtigung, Vermögensteilung, Umgangs-/Sorgerecht, die Teilung der Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich) und die Hausratsteilung.

Ansprechpartner: Monika Wartenberg