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Rechtsgebiete



Die fachspezifische Kompetenz und solide Erfahrung unserer Anwälte umfassen folgende Tätigkeitsgebiete:

Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht bezeichnet alle Gesetze, Verordnungen, und sonstige verbindliche Bestimmungen, die sich auf die von Arbeitnehmern zu leistetende Arbeit beziehen.

Das Arbeitsrecht ist als Arbeitnehmerschutzrecht entstanden. Es dient auch heute noch vornehmlich dem Schutz des Arbeitnehmers. Für diesen ist der Arbeitsvertrag, den er mit dem Arbeitgeber schließt, regelmäßig das wichtigste Rechtsgeschäft.

Die Beratungsschwerpunkte in diesem Rechtsbereich sind die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bzw. die Abwehr dieser Kündigung durch den Arbeitnehmer, die Erklärung von Abmahnungen gegenüber dem Arbeitnehmer bzw. die Reaktion des Arbeitnehmers auf eine solche Abmahnung, die Geltendmachung von Lohnforderungen sowie der Umgang mit berechtigten oder unberechtigten Arbeitsanweisungen durch den Arbeitgeber. Beratungsbedarf kann auch bestehen im Zusammenhang mit der Beteiligung des Betriebsrates im Zusammenhang mit seiner Vertretung der Arbeitnehmerinteressen und zur Wahrung der betrieblichen Mitbestimmung gegenüber dem Arbeitgeber.

Ansprechpartner: Monika Wartenberg