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Rechtsgebiete



Die fachspezifische Kompetenz und solide Erfahrung unserer Anwälte umfassen folgende Tätigkeitsgebiete:

Strafrecht
„in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten – ist der ungeschriebene Grundsatz im Strafrecht, der bis heute, vor allem im Strafprozessrecht prägend ist. Dieser gewährleistet, dass keine Verurteilung erfolgen darf, wenn im Rahmen der freien Beweisführung die Schuld des Angeklagten nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts feststeht.

Sie können in Situationen kommen, die es zwingend notwendig machen, dass wir Ihnen als erfahrene Kanzlei zur Seite stehen. Zu diesen Situationen zählt der weit gefächerte Begriff des Strafrechtes. Wenn Sie in Verdacht geraten sind, eine Straftat begangen zu haben, dann brauchen Sie uns als erfahrene Rechtsanwälte mehr denn je.

Stichworte in Sachen Strafrecht sind: Anklageschrift, Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafprozessrecht, Jugendstrafrecht, usw.

Ansprechpartner: Yvonne Tröger