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Rechtsgebiete



Die fachspezifische Kompetenz und solide Erfahrung unserer Anwälte umfassen folgende Tätigkeitsgebiete:

Sozialrecht
Das Sozialrecht ist öffentliches Recht und in der Praxis geprägt von der Anwendung zahlreicher Gesetze und Verordnungen, die von dem juristischen Laien nur schwer zu durchschauen sind und gerade in den letzten Jahren einem ständigen Wandel unterliegen.

Der Fachbereich Sozialrecht ist ein immens weit gefächertes Rechtsgebiet und umfasst folgende Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB):
  • SGB II/ Grundsicherung für Arbeitssuchende
  • SGB III/ Arbeitsförderung
  • SGB V/ Gesetzliche Krankenversicherung
  • SGB VI/ Gesetzliche Rentenversicherung
  • SGB VII/ Gesetzliche Unfallversicherung
  • SGB VIII/ Kinder- und Jugendhilfe
  • SGB IX/ Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • SGB XI/ Soziale Pflegeversicherung
  • SGB XII/ Sozialhilfe


Neben diesen Gesetzen des Sozialgesetzbuches tangieren das Sozialrecht weitere Gesetze wie:
  • Unterhaltsvorschussgesetz (UHG)
  • Bundeselterngesetz (BEGG)
  • Thüringer Erziehungsgesetz
  • Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG)
  • Wohngeldgesetz (WGG)
  • Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)


Ebenfalls fällt das Recht der Sozialen Entschädigung in das Sozialrecht. Die Soziale Entschädigung umfasst folgende Personengruppen:
  • Kriegsopfer
  • Opfer von Gewalttaten
  • Wehr- und Zivildienstbeschädigte
  • Impfgeschädigte
  • Personen, die nach dem 8. Mai 1945 in der sowjetischen Besatzungszone, im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin oder in den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes genannten Gebieten aus politischen Gründen inhaftiert wurden und dadurch gesundheitlich beeinträchtigt worden sind
  • Personen, die aufgrund eines SED-Unrechtsurteils inhaftiert waren und dadurch Gesundheitsschäden erlitten haben, die noch heute fortdauern.


Gesetzesgrundlagen für die Soziale Entschädigung sind:
  • Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
  • Zivildienstgesetz (ZDG)
  • Häftlingshilfegesetz (HHG)
  • Opferentschädigungsgesetz (OEG)
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
  • Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VWRehaG)


Das Verfahren vor Sozialgerichten ist im Sozialgerichtsgesetz (SSG) geregelt.
Unsere Leistungen bestehen im Wesentlichen in der Durchsetzung von Ansprüchen und Leistungen, der Stellung von Anträgen und der Führung von Widerspruchsverfahren Klageverfahren.

Ansprechpartner: Yvonne Tröger