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Rechtsgebiete



Die fachspezifische Kompetenz und solide Erfahrung unserer Anwälte umfassen folgende Tätigkeitsgebiete:

Verkehrsrecht
Der Bereich des Verkehrsrechts ist ein ständig komplizierter werdender Rechtsbereich. An den Autofahrer werden im Straßenverkehr verschiedenste Anforderungen gestellt, die vielfältige Fragen und Probleme aufwerfen können – sei es, dass es um wichtige Verkehrsvorschriften geht, aktuelle Gesetzesänderungen im Straßenverkehrs- und Bußgeldrecht, Regulierung von Verkehrsunfällen, Probleme im Rahmen von PKW-Kaufverträgen oder versicherungsrechtliche Fragen.

Selbst wenn die Schadensverursachung bei einem Verkehrsunfall an sich eindeutig zu sein scheint, ist doch jeder Verkehrsunfall für den Geschädigten mit großen Abwicklungsproblemen verbunden. Es muss geklärt werden, ob ein Sachverständiger beauftragt werden soll und wer die Kosten hierfür übernimmt. Bei Verletzungen ist die Frage zu klären, welches Schmerzensgeld angemessen ist. Die Fragen von Nutzungsausfallentschädigungen oder Abrechnungen auf Totalschadensbasis sind zu klären, ebenso wie die Frage, welche Mietwagenkosten abgerechnet werden können.

Ähnlich verhält es sich mit dem sich immer wieder verändernden Bußgeldrecht. Auch hier ist es angebracht, sich eines „Pfadfinders“ durch den Dschungel der Rechtsvorschriften zu bedienen.
Wir stehen Ihnen sowohl bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen als auch bei der Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen oder der Lösung versicherungsrechtlicher Probleme zur Seite.

Ansprechpartner: Yvonne Tröger