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Rechtsgebiete



Die fachspezifische Kompetenz und solide Erfahrung unserer Anwälte umfassen folgende Tätigkeitsgebiete:

Forderungseinzug (Inkasso)
Bei dem Rechtsgebiet Forderungseinzug und Inkassorecht handelt es sich um einen Bereich, der sich mit rechtlichen Fragen bezogen auf die Einziehung einer Forderung befasst, wobei die Bezeichnung Inkasso in diesem Rahmen für den Forderungseinzug steht.

Rückständige Forderungen und schlechte Zahlungsmoral binden unnötig Kapazität und sind ein Ärgernis. Ein frühzeitiges und professionelles Forderungsmanagement hilft nicht nur Forderungsausfälle zu vermeiden, sondern sorgt auch dafür, dass die eigenen produktiven Kräfte nicht im Verwaltungsaufwand gebunden werden.

Wir setzen Ihre Forderung vom Mahnschreiben über das gerichtliche Mahnverfahren, Betreiben der notwendigen Zahlungs- und Räumungsklageverfahren und ggf. bis zur Zwangsvollstreckung aus dem jeweiligen Titel konsequent und schnellstmöglich durch.

Ansprechpartner: Yvonne Tröger