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Die fachspezifische Kompetenz und solide Erfahrung unserer Anwälte umfassen folgende Tätigkeitsgebiete:

Mietrecht
Das Mietrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen sind das Bürgerliche Gesetzbuch, die Heizkostenverordnung und die Betriebskostenordnung.

In den letzten Jahren ist das Mietrecht ständig komplizierter geworden. Das liegt zum Einen an dem seit dem 01.09.2001 neu gestalteten Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch und zum Anderen an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Seit ca. 2002 verkündet der Bundesgerichtshof pro Monat 4 bis 5 Urteile, die sich mit dem Mietrecht befassen. Diese Urteile sind äußerst wichtig, weil sich die unteren Gerichte, d. h. die Amts- und Landgerichte, nach diesen höchstrichterlichen Urteilen richten.

Aus diesem Grunde ist es für einen Vermieter, der juristischer Laie ist, fasst unmöglich, z. B. die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anzuheben, ein Mietverhältnis zu kündigen oder Schadensersatz zu fordern, weil der Mieter die Schönheitsreparaturen nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat oder weil er die gemietete Sache beschädigt hat.

Ein Mieter als juristischer Laie kann nicht überblicken, ob er Schönheitsreparaturen durchführen muss oder ob die Betriebskostenabrechnung des Vermieters in Ordnung ist.

Ansprechpartner: Yvonne Tröger & Monika Wartenberg